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500 Jahre: Reinheitsgebot

Mit dem Begriff Reinheitsgebot verbinden Bierbegeisterte im In- und Ausland bis heute ein verbrieftes Qualitätsversprechen. 1516 erlassen, wird es als das älteste, nach wie vor noch gültige Verbraucherschutzgesetz der Welt gehandelt.

Bis zu dessen Erlass wurden im Mittelalter oft die abenteuerlichsten Zutaten ins Bier gemischt, ob Binsenkraut, Stechapfel, Späne, Wurzeln, Ruß oder Pech, um Aussehen, Geschmack und die berauschende Wirkung zu verstärken. Es kam auch durchaus vor, dass bei der Auswahl der intensiv riechenden und schmeckenden Zusatzstoffe grobe Fehler begangen wurden und sich der Brauer oder die Brauerin bei der Dosierung ein wenig vergriffen hat. Als geringste Folge verspürte der Gast beim Genuss ein gewisses Unwohlsein, der schlimmste Ausgang konnte mit einer Vergiftung schon mal zum Tod führen. Sicherlich habe solche Gepflogenheiten die Entwicklungen eines Gebots gefördert, bei dem der Verbraucher geschützt wird und auch Brauer, die es mit ihrem Handwerk nicht so genau genommen haben, von denen getrennt wurden, die ihr Bier nach dem besten Wissen und Gewissen hergestellt haben.

Die Verkündung der heute als Reinheitsgebot bekannten Verordnung im Jahr 1516 in Bayern, genauer gesagt in Ingolstadt, stellte den Höhepunkt einer Jahrzehnte dauernden rechtlichen Entwicklung dar. Dabei ging es den jeweiligen Obrigkeiten und Instanzen darum, durch entsprechende Verordnungen die Qualität des Bieres, damals ein Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung, zu verbessern. Die Urfassung legte fest, dass Bier nur aus Wasser, Malz und Hopfen gebraut werden darf. Hefe wurde, weil ihre genaue Wirkungsweise im Brauprozess damals noch nicht bekannt war und sie anfangs nicht als Zutat angesehen wurde, später ausdrücklich hinzugefügt.

Bier wird heute in Deutschland selbstverständlich nicht mehr genauso gebraut wie anno 1516, denn in modernen Brauereien muss unter höchsten hygienischen Standards gebraut werden. Die Brautechnik, für die Deutschland ebenfalls weltberühmt ist, ist über die Jahrzehnte immer weiter verbessert worden. Die vier natürlichen Zutaten werden sorgsam ausgewählt und kontrolliert.

Ist das Reinheitsgebot deshalb Geschichte? Sicher nicht. Deutsches Bier ist im Sinne des Gebots von 1516 nach wie vor ein Naturprodukt. Das Grundprinzip des Brauens hat sich nicht verändert. Im Unterschied zu Brauereien im Ausland dürfen deutsche Brauer bis heute keine künstlichen Aromen, keine Enzyme und auch keine Konservierungsstoffe verwenden, um nur drei Beispiele zu nennen. Im Kern bleibt das Brauen auf die Verwendung der vier natürlichen Zutaten Wasser, Hopfen, Malz und Hefe beschränkt.

Pressemitteilung: http://reinheitsgebot.de/startseite/

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