Alles darf so bleiben beim Döner. Zumindest fürs erste. (Foto: Pixabay)
18. Dezember 2017
Phosphate: Das Dönerfleisch auf dem Prüfstand
„Döner macht schöner“, den Spruch dürften wohl viele kennen. Nicht nur Liebhaber der mit Fleisch gefüllten Teigtasche. Fans können jetzt aufatmen, zumindest fürs erste. Die Zubereitung der Fleischspieße verstößt auch künftig nicht gegen EU-Recht.
Der Geruch von frisch zubereiteten Dönern ist fast an jeder Ecke zu erkennen. In verschiedenen Variationen hat sich das Fast-Food in den letzten Jahren auch außerhalb der Großstädte in Deutschland etabliert. Doch das Image geriet in den letzten Tagen und Wochen ordentlich ins Wanken. Von Phosphaten war die Rede, die im Dönerfleisch enthalten sind. Ein Zusatzstoff, der im rohen gefrorenen Zustand hinzugefügt wird, um den Dönerspieß zusammenzuhalten und das Fleisch saftiger macht. Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Zusatz von Phosphaten in gefrorenen Dönerspießen zu erlauben. In frischen Spießen werden Phosphate ohnehin nicht verwendet. Gegen diesen Vorschlag äußerte der Umweltausschuss des EU-Parlaments Bedenken: Man solle eine Ende 2018 erwartete Studie der EU-Lebensmittelaufsicht EFSA abwarten. Das Parlament kann den Vorschlag der Kommission aber nur mit einer absoluten Mehrheit stoppen, also mit mindestens 376 Stimmen und die wurde nun verfehlt, um drei Stimmen. So bleibt also erst einmal alles beim Alten, bis die Studie der EFSA Aufschluss gibt.
Der allgemeine Einsatz von Phosphaten in Lebensmittel ist in der EU seit langem gebilligt. Es wurde jedoch vergessen, das rohe gefrorene Fleisch mit einzubeziehen.
Sind denn nun Phosphate für den Körper bedenklich?
Nicht in geringen Mengen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung gibt einen Grenzwert von 3500 mg Phosphat am Tag an. Ein Döner weist hier nur zirka 130 mg auf, ein Glas Cola hingegen schon 210. Und bei einem Glas Cola bleibt es oftmals nicht, Es gibt also Lebensmittel, die bedenklicher mit dem Zusatzstoff umgehen. Verbraucher können auf der Zutatenliste erkennen, ob Phosphate in den Lebensmitteln enthalten sind. Gekennzeichnet sind sie mit den berühmten E-Nummern. Der Begriff „Phosphat“ muss enthalten sein, die chemische Zusammensetzung kann aber variieren.
Das Problem hierbei ist jedoch: Der Verbraucher kann erkennen, ob Phosphate zugesetzt sind, nicht aber wieviel. Und dies wäre entscheidend, kommt es ja ganz darauf an, den Körper nicht mit einer zu großen Menge zu belasten. Diese kann zu Verkalkungen der Gefäße und zu einem erhöhten Risiko von Herzinfarkten führen.
Sinnvoller als ein einzelnes Lebensmittel zu verbannen, wäre es aber wohl, wenn die EU auch eine klare Kennzeichnung des Zusatzstoffes überdenkt.